Schule ABC
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Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit von der Schule. Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumnis des Unterrichtes ohne Entschuldigung.
Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen.
- Für die Bewilligung von Beurlaubungen bis zu einem Tag ist die Klassenlehrperson zuständig. Das Gesuch bitte per Klapp-Nachricht einreichen.
- Dauert der Urlaub mehr als ein Tag sowie bei der Verlängerung von Wochenenden oder Ferien ist die Schulleitung zuständig.
- Für Jokertage ist kein Gesuch notwendig. Diese können direkt via Klapp der Klassenlehrperson mitgeteilt werden.
- Für die Bewilligung von Beurlaubungen bis zu einem Tag ist die Klassenlehrperson zuständig. Das Gesuch bitte per Klapp-Nachricht einreichen.
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Ihr Kind tritt neu in die Schule ein? Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie dazu das entsprechende Anmeldeformular.
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Im Kindergarten erfolgt die Beurteilung auf der Grundlage des Lehrplans im Sinne einer beschreibenden Leistungsbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Gesamtbeurteilung. In der Mitte jeden Schuljahres führt die Kindergärtnerin mit den Erziehungsberechtigten ein Standortgespräch in dem auch die Selbsteinschätzung des Kindes besprochen wir.
Ab der 1. Klasse wird die Leistung der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Lehrplans sowie das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt.
Am Ende der 1. Klasse erstellt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer dazu einen ressourcenorientierten Lernbericht auf der Grundlage der Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung und der allgemeinen Lerndiagnostik.
In 2. Klasse werden die Leistungen in allen Fächern mit Prädikaten bewertet.
In der 3. bis 6. Klasse wird die Leistung wie folgt bewertet: Mit Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) und mit Prädikaten in den übrigen Fächern.Prädikate für die Leistungsbeurteilung:
- Hohe Anforderungen erfüllt
- Erweiterte Anforderungen erfüllt
- Grundanforderungen erfüllt
- Grundanforderungen nicht bzw. teilweise erfüllt
Leistungsbeurteilung in Noten:
- Note 6 = sehr gut
- Note 5 = gut
- Note 4 = genügend
- Note 3 = ungenügend
- Note 2 = schwach
- Note 1 = sehr schwach
Am Ende des Schuljahres wird das Zeugnis dem Kind ausgehändigt. Dieses wird von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und in der Schule aufbewahrt.
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Die Schülerinnen und Schüler (SuS) werden durch die Lehrpersonen mit dem Besuch der Schulbibliothek zum Lesen angeregt. Sie ist für alle SuS vom Kindergarten bis zur sechsten Klasse zugänglich.
Die Klassenlehrpersonen führen die Schüler in den Gebrauch der Bibliothek ein und tragen die Verantwortung für das Ausleihen. Bücher und Medien können regelmässig ausgeliehen werden.
Anfangs Schuljahr wird ein Belegungsplan der Bibliothek erstellt.
Für die Benutzung sind die Klassenlehrkräfte zuständig.
Für die Nutzung der Bibliothek gelten folgende Grundsätze:
- Die Medien sind sorgfältig zu behandeln.
- Maximal 4 Medien (Bücher, Comics, CDs / Kassetten) pro Kind
- Die Ausleihdauer beträgt maximal 4 Wochen. Die Ausleihfrist darf verlängert werden. Trotzdem müssen die Kinder das Medium fristgerecht zurückbringen, damit die Verlängerung eingetragen werden kann.
- Für Beschädigungen oder Verluste entliehener Medien sind die SuS ersatzpflichtig. Für ältere Bücher wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.- verlangt. Neue Bücher müssen gleichwertig ersetzt werden.
- Die SuS werden gebeten keine Medien zu reparieren.
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Hier finden Sie Informationen zum Bildungssystem des Kantons Basel-Landschaft
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Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird an der Primarschule Bennwil in umfassenden Blockzeiten unterrichtet. Deren Einführung wurde an der Gemeindeversammlung im September 2004 gemäss Bildungsgesetz § 109 beschlossen.
Unsere Schulglocke läutet jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
Eine Lektion dauert im Kindergarten und an der Primarschule 45 Minuten. Die Einlaufzeit im Kindergarten beträgt 30 Minuten.Vormittag:
Unterrichtsbeginn: 08:00 Uhr
Unterrichtsschluss: 12:00 UhrNachmittag:
Unterrichtsbeginn: 13:45 Uhr
Unterrichtsschluss: 15:15 Uhr bzw. 16:05 Uhr -
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Checks sind Leistungstest im Rahmen des Bildungsraums Nordwestschweiz. Sie dienen der individuellen Förderung und Orientierungshilfe im Hinblick auf einen Übertrittentscheid.
Die Checks finden im ersten Quartal des 3. und 5. Primarschuljahres statt. Die Ergebnisse aus den Checks fliessen in das Standortgespräch mit ein. Diese werden jeweils im August/September durchgeführt. -
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Informationen zur Einschulung finden Sie unter An- und Abmeldung.
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Immer mal wieder sind Lehrpersonen froh darüber, wenn Eltern Kinder im Auftrag der Schule mit ihrem Privatfahrzeug transportieren. Dies hilft uns Ziele zu erreichen, die alleine mit dem öV nicht innert nützlicher Zeit aufgesucht werden können. So kommt es vor, dass Eltern für einen Fahrdienst angefragt werden.
Dabei gibt es jedoch einige Punkte zu beachten. Diese haben wir in einem Elternmerkblatt zusammengetragen.
Wenn Sie unter diesen Voraussetzungen für die Schule fahren möchten, unterzeichnen Sie bitte die Einverständniserklärung.
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Hier gelangen Sie zur Passpartout-Seite
Links -
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Liegengelassene Kleider, Turnschuhe usw. werden in der gekennzeichneten Kiste aufbewahrt und von Zeit zu Zeit den Kindern präsentiert. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Kleider der Kleidersammlung übergeben.
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Gesundheitsförderung ist in erster Linie Sache der Erziehungsberechtigten. Die Schule trägt durch den Turnunterricht und Aktivitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung bei.
Wissenswertes über den schulärztlichen Dienst Baselland und wertvolle Informationen, z.B. über Richtlinien für den Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten oder auch Kopfläuse erhalten Sie hier:
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Die Hausordnung trägt zu einem geordneten Schulbetrieb bei. Gegenseitige Achtung und Rücksicht ermöglichen ein angenehmes Schulklima.
Schulbetrieb
Unterrichtszeiten: Vormittag Nachmittag
08:00 – 08:27 13:45 – 14:30
08:30 – 09:15 14:30 – 15:15
09:15 – 10:00 15:20 – 16:05
10:30 – 11:15
11:15 – 12:00
Die Kinder dürfen sich vor Schulbeginn auf dem Pausenplatz aufhalten. Auf dem Pausenplatz wird ein rücksichtsvolles und faires Verhalten erwartet, so dass es allen wohl.
Die Schule behält es sich vor einzelnen Schülerinnen oder Schülern, die sich nicht entsprechend verhalten, einen Platzverweis zu erteilen. Dies erfolgt nach der zweiten Ermahnung. Die betreffenden Eltern werden direkt durch die Schulleitung informiert.
Der Pausenplatz ist nur während der grossen Pausen am Vormittag beaufsichtigt und steht während der Unterrichtszeit ausschliesslich der Schule zur Verfügung.
Im Schulzimmer werden Finken getragen.
Herumrennen, Lärmen und Ballspielen sind im Schulhaus verboten.
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Unseren Hauswart, Claudio Ritter, erreichen Sie telefonisch über die Nummern 079 565 44 10 oder über die E-Mail-Adresse hauswart-bennwil(at)breitband.ch
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- Die Schülerinnen und Schüler haben 2 Kalendertage pro Schuljahr als Jokertage zur freien Verfügung. Halbtage gelten als Ganztage.
- Nicht bezogene Jokertage verfallen nach Ablauf des Schuljahres.
- Diese Regelung gilt nicht für Abwesenheit infolge von Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Arzt oder Zahnarztterminen des Kindes, soweit deren Besuch nicht ausserhalb der Schulzeit möglich ist.
- Der verpasste Schulstoff muss in Absprache mit den Lehrkräften umgehend aufgearbeitet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der Schülerin bzw. dem Schüler und den Erziehungsberechtigten.
- Gesuche um Jokertage werden mindesten einen Tag im Voraus per Klapp an die Klassenlehrperson eingereicht.
- Die Klassenlehrperson bewilligt die Jokertage und führt die Kontrolle.
- In der Primarschule informiert die Klassenlehrperson sofort nach dem Bewilligungsentscheid alle betroffenen Lehrkräfte über die Abwesenheit.
- Der Jokertag kann an besonderen Anlässen der Schule verweigert werden (Bsp. Schulreise, Sporttag, Lager, Projektwoche, Schulschlussfeier etc.).
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Falls Fragen und Unklarheiten rund um Ihr Kind auftreten, wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson. Schwierigkeiten können so meist im Ansatz gelöst werden. Die Klassenlehrperson ist zuständig für alle Fragen und Probleme, welche die eigene Klasse betreffen.
Sollten Konflikte mit einer Lehrperson auftreten, suchen Sie ebenfalls bitte zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson. Falls das Gespräch keinen Erfolg zeigt beziehungsweise keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, wenden Sie sich an die Schulleitung.
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Bei kurzfristigen Absenzen von Lehrpersonen werden die Schülerinnen und Schüler am Vormittag nach Möglichkeit von anderen Lehrpersonen betreut. Am Nachmittag kann den Kindern frei gegeben werden.
Für Kinder, die ohne Aufsicht wären, wird die Betreuung in einer anderen Klasse gewährleistet. Die Organisation obliegt der Schulleitung. -
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Kann ein Kind kurzfristig den Unterricht nicht besuchen, ist die Lehrperson spätestens 15 Min vor Unterrichtsbeginn via Klapp zu informieren. Nehmen Sie bitte alle Lehrpersonen in den Verteiler auf, die Ihr Kind unterrichten.
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Beim Auftreten von Kopfläusen an der Schule bitten wir Sie die hier aufgeführten Briefe zu lesen.
Helfen Sie mit, den Läusen keine Chance zur Verbreitung zu geben und kontrollieren Sie in regelmässigen Abständen (besonders nach den Ferien) die Haare Ihres Kindes. Informieren Sie die Lehrperson umgehend, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse festgestellt haben, damit die anderen Kinder ebenfalls untersucht werden können.
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Bennwil ist der Musikschule beider Frenkentäler angeschlossen, die es sich sich zur Aufgabe gemacht hat, qualifizierten, freiwilligen Musikunterricht für die Mitgliedgemeinden anzubieten.
Der Unterricht an der Musikschule darf von allen Kindern ab obligatorischer Schulpflicht (Kindergarten) bis und mit Ende der Sekundarschule II (Abschluss Erstausbildung wie Berufslehre, Gymnasium etc.) plus zusätzlich ein weiteres Semester besucht werden. Für den freiwilligen Unterricht wird ein Elternbeitrag erhoben.
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Das Pausenareal ist auf einem Plan eingezeichnet.
Die Vormittagspause beginnt um 10:00 und dauert bis um 10:25 Uhr.
Das Pausenareal darf in den Pausen nicht verlassen werden. Ausnahmen bewilligen die Lehrpersonen.
Wer bei schlechtem Wetter nicht entsprechend ausgerüstet ist, hält sich im regengeschützten Bereich auf.
Die Kinder essen in den ersten 10 Minuten das Znüni, erst danach werden die Pausenspiele freigegeben.
In der Pause ist mindestens eine Lehrperson für die Beaufsichtigung der Kinder verantwortlich. Sie beobachtet das Geschehen auf dem Pausenplatz. Bei Problemen ist sie Ansprechpartnerin.
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Informationen zur Pausenverpflegung finden Sie unter Znüni.
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Alle Kinder erhalten mit der Anmeldung für den Schuleintritt eine Laufkarte (mit Sichthülle).
Die Untersuchung bei Kindergarteneintritt, in der 5. Primarklasse und die Impfstatuskontrolle in der 2. Sekundarklasse werden auf dieser Karte bestätigt. Die Karte wird während der Schulzeit in der Schule aufbewahrt und für die Untersuchungen den Erziehungsberechtigten übergeben. Nach Ende der Schulzeit wird die Laufkarte an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
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Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist gemäss Bildungsgesetz eine kantonale Beratungs- und Abklärungsstelle. Er ist offen zugänglich und kostenlos.
Erziehungsberechtigten ist eine einfache Onlineanmeldung möglich. -
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Der Primarschule Bennwil fehlt die Infrastruktur, um regelmässigen Schwimmunterricht anzubieten. Deshalb findet eine Lehrplanreduktion gemäss § 59 Bildungsgesetz, SGS 640 statt.
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Die Schule Bennwil verfüngt über verschiedene Standorte.
- Kindergarten: Hofmattstrasse 4
- Primarschule: Dorfstrasse 1
- Bibliothek/Zimmer SHP/Schulleitung: Pfarrgässli 1
- Turnhalle: Hofmattstrasse 5
- Werkraum "Hobli": Spittelerweg 1
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Seit dem Schuljahr 2017/2018 haben wir ein neues Konzept für die Spezielle Förderung.
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An unserer Schule gelten für alle Kinder dieselben Umgangsformen.
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Bitte benutzen Sie für Urlaubsgesuche das folgende Formular und geben Sie es ausgefüllt der Klassenlehrperson ab.
Jokertagen, die als Ferienverlängerung eingesetzt werden, müssen ebenfalls mit diesem Formular beantragt werden.Weitere Informationen finden Sie unter Absenzen.
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In der 3. und 4. Klasse werden die Kinder im Bereich Verkehrssicherheit durch einen Polizisten der Verkehrsinstruktion Polizei Basel-Landschaft geschult. Während in der 3. Klasse die Informationen theoretisch vermittelt werden, steht in der 4. Klasse der praktische Teil im Vordergrund.
Sie werden zu gegebener Zeit von der Klassenlehrperson darüber informiert.
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Unsere Website lebt von Bildern und Berichten der Kinder. Aus Datenschutzgründen werden wir wenn möglich auf Einzel- und Portraitbilder verzichten.
Wenn Sie explizit wünschen, dass weder Berichte noch Bilder Ihres Kindes veröffentlicht werden, können Sie dies mit dem Formular "Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Foto's" veranlassen.Dieses Formular wird zu Beginn der Primarschulzeit durch die Klassenlehrperson verteilt.
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Unsere Kindergärtnerin geht einmal pro Woche an einem Vormittag in den Wald. Bei jedem Wetter (ausser bei Sturm) geht es darum zusammen mit den Kindern die Natur zu erleben, entdecken, erforschen und zu verstehen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie am Elternabend des Kindergartens.
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Sie ziehen weg? Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An-/Abmeldeformular.
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Die Gemeinde Bennwil finanziert in regelmässigen Abständen eine Prophylaxe-Lektion durch die Dentalhygienikerin für die Kinder vom Kindergarten bis zur 3. Klasse.
Mit Eintritt in den Kindergarten bis zur Vollendung des 18. Altersjahres kann der Kinder- und Jugendzahnpflege beigetreten werden. Es besteht die freie Zahnarztwahl im Kanton, und – mit einer Bewilligung des Kantonszahnarztes oder der Kantonszahnärztin – auch über die Kantonsgrenze hinweg. Die Zahnärzte organisieren jährliche Kontrollen sowie die Behandlungen. Das Ziel ist die Erhaltung gesunder Zähne der Kinder und Jugendlichen. Die Erziehungsberechtigten profitieren von einem günstigen Tarif. Bei Einkommen, die eine bestimmte Grenze unterschreiten, sind Subventionen möglich.
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Die Schule empfiehlt, den Kindern ein gesundes Znüni wie Früchte, Gemüse, Nüsse etc. mitzugeben.
Nähere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie im Znüniblatt der Gesundheitsförderung Baselland.Die Information wirde in acht Sprachen übersetzt.
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Sie sind nach Bennwil gezogen? Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung (schulleitung@schulebennwil.ch) und benutzen Sie unser Anmeldeformular.