Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen?
Damit Sie sich in Bennwil anmelden können, müssen Sie sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abmelden. Die Anmeldung hat bei uns innert 14 Tagen seit Zuzug am Schalter zu erfolgen. Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen:
E-Umzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab und ummelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Den Umzug können Sie unter folgendem Link vornehmen: www.eumzug.swiss
Schweizer Staatsangehörige
Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern)
AHV-Nummer (Versicherungskarte)
Krankenversicherungskarte
Mietvertrag der Wohnung (zwingend)
Reisepass oder ID-Karte
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft
Reisepass oder ID
Ausländerausweis
Krankenversicherungskarte
Mietvertrag (zwingend)
Zuzug aus einem anderen Kanton
Ausländer EU/ETFA wie oben beschrieben
Ausländer Drittstaaten benötigen zusätzlich die Kantonswechselbewilligung (Amt für Bürgerrecht und Migration BL)
Zuzug aus dem Ausland
Reisepass oder ID
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Ausländer Drittstaaten: Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung